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   BSG, 27.02.2001 - B 7 AL 184/00 B   

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BSG, 27.02.2001 - B 7 AL 184/00 B (https://dejure.org/2001,11683)
BSG, Entscheidung vom 27.02.2001 - B 7 AL 184/00 B (https://dejure.org/2001,11683)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 2001 - B 7 AL 184/00 B (https://dejure.org/2001,11683)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen unzureichender Begründung - Grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der Kenntnis der Rechtswidrigkeit eines Bewilligungsbescheides im Hinblick auf Sozialleistungen - Grundsätzliche Bedeutung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 27.02.2001 - B 7 AL 184/00 B
    Daß die Entscheidung des LSG ggf in der Sache unrichtig ist, vermag die Revisionsinstanz nicht zu eröffnen; denn Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 27.02.2001 - B 7 AL 184/00 B
    Der Beschwerdeführer muß daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - auch zu vergleichbaren Rechtsgebieten - und ggf sogar unter Berücksichtigung des Schrifttums angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, daß diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nrn 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
  • BSG, 04.07.2000 - B 7 AL 4/00 B

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen

    Auszug aus BSG, 27.02.2001 - B 7 AL 184/00 B
    Wie der Senat bereits entschieden hat, betrifft die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig einzustufen ist, die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall, nicht die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes (vgl Beschluß des Senats vom 4. Juli 2000 - B 7 AL 4/00 B - vgl auch BSG, Beschluß vom 22. März 1999 - B 14 KG 17/98 B -).
  • BSG, 22.03.1999 - B 14 KG 17/98 B

    Fragen grundsätzlicher Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 27.02.2001 - B 7 AL 184/00 B
    Wie der Senat bereits entschieden hat, betrifft die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig einzustufen ist, die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall, nicht die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes (vgl Beschluß des Senats vom 4. Juli 2000 - B 7 AL 4/00 B - vgl auch BSG, Beschluß vom 22. März 1999 - B 14 KG 17/98 B -).
  • BSG, 30.11.1977 - 4 RJ 7/77

    Witwenrente - Nichtehe - Kirchliche Trauung - Anerkennung in anderem Staat

    Auszug aus BSG, 27.02.2001 - B 7 AL 184/00 B
    Denn diese Frage läßt sich nicht einheitlich für alle Fälle, sondern nur von Fall zu Fall, dh nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls, beantworten (grundsätzlich BSGE 45, 180, 181).
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Dies zu beurteilen, ist Aufgabe der Tatsacheninstanz und auch auf entsprechende Verfahrensrüge vom Revisionsgericht nur begrenzt daraufhin nachprüfbar, ob die Bedeutung der verwendeten Begriffe verkannt, ob Rechtsvorschriften verletzt, gegen allgemeine Bewertungsmaßstäbe oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen worden ist (vgl jeweils mwH BSG Urteile vom 28. November 1978 - 4 RJ 130/77 - BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8 und vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R - BSGE 88, 96, 100 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 10, S 47 sowie Beschlüsse vom 20. Dezember 2000 - B 11 AL 215/00 B - und vom 27. Februar 2001 - B 7 AL 184/00 B -, jeweils veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 43/08 B
    Vielmehr betrifft die Frage - nicht anders als die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig einzustufen ist (s BSG, Beschlüsse vom 4.7.2000, B 7 AL 4/00 B - juris RdNr 7 und vom 27.2.2001, B 7 AL 184/00 B - juris RdNr 5 jeweils mwN) - die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall (vgl auch BSG, Beschluss vom 8.3.2006, B 6 KR 46/05 B - juris RdNr 10), denn sie lässt sich nicht einheitlich für eine Vielzahl von Fallgestaltungen, sondern nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls beantworten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 2 A 959/05

    Forderungen eines Auszubildenden als Vermögen im ausbildungsförderungsrechtlichen

    Denn die Bewilligung von Ausbildungsförderung beruhte hier auf Angaben, die die Klägerin zumindest grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X. Grob fahrlässig handelt der Begünstigte, wenn er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X. Die Feststellungen, ob diese Voraussetzungen vorliegen, sind in der Regel einzelfallabhängig, vgl. BSG, Beschlüsse vom 27.2.2002 - B 7 AL 184/00 B -, und vom 29.9.1998 - B 1 KR 43/97 B -, beide juris, und erfordern ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit sowohl objektiv als auch subjektiv gesteigertes Verschulden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 2 A 1083/05

    Rücknahme des Bescheides über die Bewilligung von Ausbildungsförderung und

    Denn die Bewilligung von Ausbildungsförderung beruhte hier auf Angaben, die die Klägerin zumindest grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X. Grob fahrlässig handelt der Begünstigte, wenn er die erforderlich Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X. Die Feststellungen, ob diese Voraussetzungen vorliegen, sind in der Regel einzelfallabhängig, vgl. BSG, Beschlüsse vom 27. Februar 2001 - B 7 AL 184/00 B - und vom 29. September 1998 - B 1 KR 43/97 B -, beide juris, und erfordern ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit sowohl objektiv als auch subjektiv gesteigertes Verschulden.
  • BVerwG, 18.03.2009 - 5 B 10.09

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen

    4 Die weitergehende Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig einzustufen ist, betrifft auch hinsichtlich der Berücksichtigung von Umständen aus dem familiären Bereich die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall, nicht die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes (s.a. BSG, Beschluss vom 27. Februar 2001 B 7 AL 184/00 B ).
  • BSG, 22.05.2014 - B 11 AL 27/14 B
    Denn den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung wird der Vortrag des Klägers schon deshalb nicht gerecht, weil er den der Entscheidung des LSG zugrundeliegenden Sachverhalt überhaupt nicht schildert (zu diesem Erfordernis vgl BSG Beschluss vom 27.2.2001 - B 7 AL 184/00 B - Juris).
  • BSG, 11.07.2012 - B 13 R 125/12 B
    7 Grundsätzliche Voraussetzung für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer aufgeworfenen Rechtsfrage ist eine nachvollziehbare, ohne Weiteres - dh ohne Studium des Berufungsurteils und der vorinstanzlichen Verfahrensakten - aus sich heraus verständliche Schilderung des einschlägigen Sachverhalts (vgl Senatsbeschlüsse vom 26.6.2006 - B 13 R 153/06 B - Juris RdNr 9 und vom 23.7.2007 - B 13/4 R 381/06 B - Juris RdNr 8; BSG vom 29.8.2003 - B 8 KN 7/03 B - Juris RdNr 4; BSG vom 3.11.1999 - B 7 AL 152/99 B - Juris RdNr 3; BSG vom 27.2.2001 - B 7 AL 184/00 B - Juris RdNr 3; BSG vom 20.8.2007 - B 11a AL 159/06 B - Juris RdNr 2; stRspr).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2002 - L 7 AL 32/02
    Wie das BSG in ständiger Rechtsprechung zu der mit § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG gleich lautenden Regelung des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ausgeführt hat (vgl. z.B. Beschluss vom 27.02.2001 - B 7 AL 184/00 B), betrifft die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig einzustufen ist, die Würdigung im konkreten Einzelfall, nicht die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes mit der Folge, dass es sich dabei nicht um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung in dem Sinn der genannten Regelung handelt.
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 55/08 B
    Vielmehr betrifft die Frage - nicht anders als die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig einzustufen ist (s Bundessozialgericht , Beschlüsse vom 4.7.2000, B 7 AL 4/00 B - juris RdNr 7, mwN, und vom 27.2.2001, B 7 AL 184/00 B - juris RdNr 5), oder welche Sorgfaltsanforderungen dem juristisch nicht vorgebildeten Laien abverlangt werden können (vgl BSG, Beschlüsse vom 23.3.1999, B 14 KG 16/98 B und vom 22.3.1999, B 14 KG 17/98 B - jeweils juris, RdNr 3) - die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall (vgl auch BSG, Beschluss vom 17.6.2009, B 6 KA 43/08 B - zum Vertrauensschutz - sowie BSG, Beschluss vom 8.3.2006, B 6 KA 46/05 B - juris RdNr 10), denn sie lässt sich nicht einheitlich für eine Vielzahl von Fallgestaltungen, sondern nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls beantworten.
  • BSG, 14.05.2009 - B 13 R 105/09 B
    7 Grundsätzliche Voraussetzung für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer aufgeworfenen Rechtsfrage ist eine nachvollziehbare, ohne Weiteres - dh ohne Studium des Berufungsurteils und der vorinstanzlichen Verfahrensakten - aus sich heraus verständliche Schilderung des einschlägigen Sachverhalts (vgl Senatsbeschlüsse vom 26.6.2006 - B 13 R 153/06 B und vom 23.7.2007 - B 13/4 R 381/06 B - beide veröffentlicht bei Juris, mwN; BSG vom 29.8.2003 - B 8 KN 7/03 B, vom 3.11.1999 - B 7 AL 152/99 B, vom 27.2.2001 - B 7 AL 184/00 B und vom 20.8.2007 - B 11a AL 159/06 B - alle veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 09.10.2008 - B 13 RS 55/08 B
  • BSG, 09.10.2008 - B 13 RS 62/08 B
  • BSG, 02.07.2007 - B 11a AL 189/06 B
  • BSG, 18.03.2009 - B 13 R 577/08 B
  • BSG, 28.02.2008 - B 7 AL 166/07 B
  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2012 - L 7 SO 2418/11
  • SG Duisburg, 06.09.2006 - S 27 AS 389/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

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